Foto Versicherungssteuer

Krankenversicherung - Versicherungssteuer im EWR-Ausland

In zahlreichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unterliegen Kranken- und Pflegeversicherungen der dortigen Steuerpflicht. Versicherungsnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem dieser Länder haben, müssen diese Steuern beziehungsweise Abgaben auch für ihre deutschen Kranken- und Pflegeversicherungen entrichten. Betroffen sind Tarife der Voll-, Beihilfe-, Zusatz-, Pflege- und  Auslandsreiseversicherung. Nicht betroffen sind Optionstarife oder Anwartschaften. Zukünftig müssen Versicherungsnehmer der DKV zusätzlich zu ihrem Beitrag auch Steuern oder steuerähnliche Abgaben entrichten. Bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes aus Deutschland in ein Land des EWR haben diese Kunden der DKV ihren Versicherungsschutz bedingungsgemäß „mitgenommen“. 

Einzug und Abführung der Steuern

Der Versicherer ist verpflichtet, die Steuern oder steuerähnlichen Abgaben von den steuerpflichtigen Versicherungsnehmern einzuziehen und an die Steuerbehörden des jeweiligen Aufenthaltslandes abzuführen. Daher wird die DKV ab dem 1.1.2016 die Steuern bzw. Abgaben von ihren Kunden erheben.

Der Versicherer ist verpflichtet, die Steuern oder steuerähnlichen Abgaben von den steuerpflichtigen Versicherungsnehmern einzuziehen und an die Steuerbehörden des jeweiligen Aufenthaltslandes abzuführen. Daher wird die DKV ab dem 1.1.2016 die Steuern bzw. Abgaben von ihren Kunden erheben.

Auswirkung auf den Beitrag

Der Beitrag erhöht sich um die abzuführenden Steuern beziehungsweise Abgaben. Es handelt sich nicht um eine Beitragsanpassung. Somit besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Umsetzung erfolgt mit der nächsten Beitragsfälligkeit ab dem 1.1.2016.

Der Beitrag erhöht sich um die abzuführenden Steuern beziehungsweise Abgaben. Es handelt sich nicht um eine Beitragsanpassung. Somit besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Umsetzung erfolgt mit der nächsten Beitragsfälligkeit ab dem 1.1.2016.

Zweistufige Information der Kunden

Die betroffenen DKV-Kunden haben Anfang August eine erste Information über die Änderungen erhalten. Darin weist die DKV auf das detaillierte Kundenschreiben zum Jahresende hin. Die Briefe enthalten neben einer Übersicht über die Versicherungssteuer im EWR auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen. Im Dezember erhalten die Versicherten einen aktualisierten Nachtrag zur Versicherung. Dieser weist dann die zu entrichtenden Steuern beziehungsweise Abgaben aus.